Für den Verein
"VOB-Konditionenkartell des rheinland-pfälzischen Handwerks e.V. "
mit dem Sitz in Kaiserslautern
wurde diese Satzung am 7. Juli 1997
in das Vereinsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter dem Az.: 1866 VR Kaiserslautern
eingetragen. Kaiserslautern, den 7. Juli. 1997
Amtsgericht- Registergericht
Rechtspfleger   
Vorwort
Die
Situation bei Abschluss und Durchführung von Bauverträgen ist dadurch
gekennzeichnet, dass die Auftraggeber den bauausführenden Betrieben
Vertragsbedingungen diktieren, die häufig grob einseitig zu Lasten der
Unternehmer sind und sie mit unüberschaubaren Risiken belasten. Dies
gilt sowohl für den privaten Bereich als auch für wichtige Bereiche des
öffentlichen Bauens. Die Folge sind nicht kostendeckende Angebote der
Bieter sowie Kostenrisiken der Auftraggeber bei Durchführung solcher
Baumaßnahmen. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
enthält jedoch seit 60 Jahren einheitliche und faire Regelungen für die
Vergabe, Durchführung und Abwicklung von Bauvorhaben. Sie wird
regelmäßig durch einen überwiegend mit Vertretern der Auftraggeberseite
besetzten Vergabe- und Vertragsausschuss auf den neuesten Stand gebracht
und berücksichtigt somit ausgewogen und sinnvoll die jeweiligen
Interessen aller am Bau Beteiligten.
Da die Bauunternehmen bei dieser Sachlage gezwungen sind, einseitige
und vom Risiko her untragbare Bedingungen zu akzeptieren, mussten die
Betriebe, insbesondere des Bauhaupt- und Baunebengewerbes, im Handwerkskammerbezirk
Kaiserslautern alle Möglichkeiten zur Selbsthilfe nutzen. Dazu gehört
der Versuch, durch ein VOB-Konditionenkartell dafür zu sorgen, dass nur
noch die ausgewogene VOB zur Grundlage von Bauverträgen gemacht wird. |